
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.
Beim Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. wird mit modernen Ausbildungsgeräten und Sicherheitseinrichtungen intensiv, individuell und sorgfältig ausgebildet. Die eingesetzte Technik unterliegt ständig professioneller Wartung und Kontrolle. Dennoch muss jeder, der Fallschirmsprünge ausüben oder an diesen teilnehmen will verstehen, dass die Ausübung des Fallschirmsports ein gewisses Restrisiko beinhaltet.
Alle Lieferungen und Leistungen des Fallschirmsportcentrums Südpfalz e. V. erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des jeweiligen Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Von diesen Bedingungen abweichende oder diesen Bedingungen entgegensprechende Geschäftsbedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, diese werden ausdrücklich schriftlich vom Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. bestätigt. Das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. arbeitet teilweise mit Partnern zusammen. Wird der Vertrag mit diesen geschlossen, so gelten die gesonderten Teilnahme- und Geschäftsbedingungen des jeweiligen Partners.
Die angebotenen Leistungen werden durch das Fallschirmsportcentrums Südpfalz e. V. und Partner durchgeführt. Bei Gutscheinen wird eine Leistung erworben, die zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch genommen wird. Der Umfang der jeweiligen vertraglichen Leistung ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung sowie aus den Angaben der Buchungsunterlagen. Nebenabreden (Änderungen, Ergänzungen, Sonderwünsche) bedürfen ausdrücklich einer schriftlichen Bestätigung. Gutscheine sind übertragbar, eine Barauszahlung des Gutscheinwerts oder Tausch in andere Leistungen ist jedoch ausgeschlossen. Gutscheine sind bis zum Jahresende des dritten auf den Kauf folgenden Jahrs gültig (gesetzliche Verjährungsfrist laut §195 BGB). Es wird darauf hingewiesen, dass die angebotenen Leistungen nur saisonal und nach Verfügbarkeit, abhängig von Wetter und sonstigen Rahmenbedingungen, angeboten werden. Im Falle von Leistungsstörungen oder zeitweiliger Nichtverfügbarkeit der Leistung verlängert sich die Gültigkeitsdauer von Gutscheinen nicht.
Es gelten stets die auf den Webseiten des Fallschirmsportcentrums Südpfalz e. V. veröffentlichten bzw. die angebotenen Preise. Die Möglichkeit zum Skontoabzug besteht nicht. Werden Gutscheine nicht innerhalb von 12 Monaten nach Erwerb eingelöst, behält sich das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. die Erhebung von Zuzahlungen aufgrund zwischenzeitlich gestiegener Preise vor. Sollte sich ein Fehler oder eine Unvollständigkeit bei Leistungsbeschreibung oder bei Preisen eingeschlichen haben, behält sich das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. ein Recht zum Rücktritt vor. Der Kunde wird in dem Fall umgehend nach Erkennen des Fehlers über die Änderung informiert und kann dann entweder die Änderung bestätigen oder vom Vertrag zurücktreten.
Mit der Anmeldung und Buchung einer angebotenen Leistung werden die jeweiligen Gebühren fällig. Mit der Anmeldung und Buchung eines Ausbildungskurses (AFF-Kurs) ist eine Anmeldegebühr von 500 EUR zu entrichten. Die restlichen Gebühren sind spätestens bei Erbringung der Leistung zu entrichten. Zahlungen können in bar oder durch Überweisung auf das Bankkonto des Fallschirmsportcentrums Südpfalz e. V. erfolgen.
Die Verschiebung des vereinbarten Termins für eine Ausbildung oder einen Tandemsprung durch den Kunden ist bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin kostenlos möglich. Bei Stornierung oder Nichtantritt eines Tandemsprungs nach diesem Zeitpunkt berechnen wir unabhängig von Zeitpunkt und Grund Stornokosten in Höhe von 30%. Bei der Verschiebung eines Ausbildungskurses (AFF-Kurs) durch den Kunden ist nach diesem Zeitpunkt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10% der Anmeldegebühr zu entrichten. Bei Nichtantritt eines Ausbildungskurses (AFF-Kurs) werden Stornokosten in Höhe der Anmeldegebühren berechnet. Angefangene Kurse müssen bis zum jeweiligen Leistungsfortschritt zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von 10% der entfallenden Kosten bezahlt werden. Für Auslandskurse gelten gesonderte Teilnahmebedingungen. Eine Rücknahmepflicht besteht nicht.
Kann eine Ausbildung oder ein Tandemsprung vom Kunden nicht beendet werden oder aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnung, technischer Störung oder aus Gründen der Sicherheit nicht zu Ende geführt werden, besteht seitens des Kursteilnehmers kein Anspruch auf Schadensersatz, es sei denn, das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. hat diesen Zustand selbst zu vertreten. Bei der Durchführung von Fallschirmabsprüngen kann es aufgrund höherer Gewalt (z. B. Wetter) zu erheblichen Verzögerungen oder sogar zu Nichtdurchführung kommen. In diesem Fall kann auf einen neuen Termin umgebucht werden. Nicht angetretene Ausbildungssprünge können innerhalb von 12 Monaten nachgeholt werden.
Versicherungen sind während der Ausbildung und bei Tandemsprünge wie folgt abgeschlossen: Haftpflichtversicherung zur Abdeckung von Drittschäden an den eingesetzten Luftfahrzeugen, Passagierhaftpflichtversicherung für die eingesetzten Tandemsysteme. Für einen darüberhinausgehenden Versicherungsschutz ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Bei privat abgeschlossenen Lebens- und Unfallversicherungen sollte beim Versicherer angefragt werden, inwieweit die Ausübung des Fallschirmsports eingeschlossen ist.
Das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Für sonstige Schäden haftet das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. unbeschränkt nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht). Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Kunde ist verpflichtet, die Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. vor der Leistungserbringung auf besondere Gefahrenquellen (z. B. Gebrechen oder gesundheitliche Störungen) ausdrücklich hinzuweisen. Unterlässt der Kunde dies, ist eine Haftung für daraus resultierende Schäden im Rahmen des Mitverschuldens (§ 254 BGB) begrenzt oder ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. Bei Fremdleistungen bzw. anderen Leistungsträgern gelten die gesonderten Haftungs- und Teilnahmebedingungen der jeweiligen Veranstalter.
Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Beschädigung von Ausbildungsmaterial haftet der Schadensverursacher. Kursteilnehmer können von der weiteren Ausbildung ausgeschlossen werden, wenn Sie die eigene Sicherheit oder die Sicherheit Anderer gefährden. In diesem Fall wird eine Vertragsstrafe in Höhe der restlichen Ausbildungsvergütung erhoben.
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware bzw. Dienstleistung vollständiges Eigentum des Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V.. Ein Recht des Kunden zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung besteht nicht, es sei denn, die Forderung ist unstreitig oder rechtskräftig gerichtlich festgestellt.
Sollte das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. nach Vertragsabschluss feststellen, dass die bestellte Dienstleistung nicht mehr verfügbar ist oder aus gleich welchen Gründen nicht geliefert werden kann, kann das Fallschirmsportcentrum Südpfalz e. V. vom Vertrag zurücktreten. Bereits erhaltene Zahlungen werden erstattet.
Auf die Rechtsverhältnisse zwischen dem Fallschirmsportverband Südpfalz e. V. und dem Kunden sowie auf die jeweiligen Geschäftsbedingungen findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist das für den Vereinssitz zuständige Gericht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine solche rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für den Fall, dass dieser Vertrag eine Regelungslücke aufweist.
Schweighofen im Februar 2026